Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unseren Muldenservice


Jakob Gschwend AG / Stadler Transport AG − unsere AGBs zu den Dienstleistungen im Bereich Transporte, Mulden und Baustoffe in St.Gallen und Umgebung.


1. Leistungsumfang

Umfang der Leistung ist das Stellen und Abholen von Mulden und Containern sowie das Entsorgen des durch den Kunden in die Behälter gefüllten Materials.

 

2. Einzugsgebiet

Die angegebenen Muldenpreise auf den Preislisten gelten für das Stadtgebiet St.Gallen und die nähere Umgebung (bis ca. 10 km). Bei weiter entfernten Aufstellungen wird ein Entfernungszuschlag gesondert verrechnet.

 

3. Bestellung und Lieferzeitpunkt

Um den gewünschten Lieferzeitpunkt möglichst zu gewährleisten, sollte die Muldenbestellung optimalerweise rund 24 Stunden vor dem Stellzeitpunkt erfolgen. Wird bei der Bestellung eine bestimmte Lieferzeit vereinbart, muss abhängig von der Verkehrslage und dem Auftragsvolumen trotzdem immer mit Abweichungen von mindestens +/- 30 Minuten gerechnet werden.

 

4. Muldentyp

Ist der vom Kunden gewünschte Muldentyp auf den bestellten Zeitpunkt nicht verfügbar, wird der nächst grössere oder nächst kleinere verfügbare Typ, sofern dieser für den entsprechenden Entsorgungszweck geeignet ist, geliefert.

 

5. Stornierung der Bestellung

Bestellungen können ohne Kostenfolge storniert werden, sofern der Auftrag noch nicht begonnen wurde. Abbestellungen sollten frühzeitig und am Liefertag telefonisch erfolgen.

 

6. Muldeninhalt und Mengenfeststellung

Der Kunde verpflichtet sich zum korrekten Deklarieren des Muldeninhaltes. Er ist in jedem Fall verantwortlich für sämtliche Kosten der Entsorgung. Der Chauffeur bestimmt die Materialkategorie und das Volumen in Kubikmeter. Er stellt einen Fuhrschein aus. Der Kunde bestätigt die Angaben des Chauffeurs. Ist der Kunde nicht auf der Baustelle anzutreffen, gelten die Angaben des Chauffeurs. Als letzte Instanz entscheidet jedoch unabhängig von den Angaben auf dem Fuhrschein, die Deponiestelle resp. das Sortierwerk über den Inhalt der Mulde.

 

7. Sonderabfälle

Flüssigkeiten wie Farben und Lacke, explosive Materialien, Bakterien, Chemikalien sowie alle anderen Grundwasser gefährdenden Stoffe wie auch Kadaver und andere Stoffe, die verwesen, dürfen nicht in der Mulde deponiert werden. Der Entsorgungsaufwand für Sonderabfälle, die erst auf der Deponiestelle resp. im Sortierwerk zum Vorschein kommen und nicht auf dem Fuhrschein vermerkt sind, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

8. Überladung

Es gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes bezüglich des zulässigen Gesamtgewichtes. Das Überfüllen ist entsprechend verboten. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, die durch die Überfüllung entstehen, insbesondere für die Arbeitsaufwände zur Erstellung einer korrekten Beladung. Sperrgut darf nicht mehr als 20 cm über den Rand der Mulde ragen. Bei spezifisch schwerem Material (z. B. Aushub) ist mit dem Mitarbeiter der Disposition zu klären, in welchem Masse eine Beladung möglich ist.

 

9. Umstellen und Wartezeit

Das Verstellen von Mulden wird nach Aufwand gemäss den aktuellen Stundenansätzen des entsprechenden Fahrzeuges verrechnet. Im Muldenpreis inbegriffen ist eine Wartezeit von 10 Minuten. Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nach aktuellem Tarif verrechnet.

 

10. Muldenmiete

Im Muldenpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Mietdauer von 10 Tagen inbegriffen.

 

11. Signalisation und Bewilligung

Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Mulden sind Sache des Kunden und damit nicht im Preis inbegriffen. Ebenso das Einholen von Bewilligungen für das Stellen von Mulden auf öffentlichem Grund.

 

12. Verhinderung von Schäden

Bei beengten Baustellenzufahrten ist der Kunde verpflichtet, den Fahrer frühzeitig und korrekt einzuweisen und wenn nötig eine Hilfsperson zu stellen. Der Kunde schützt den Untergrund mit geeigneten Massnahmen, z .B. Balken und Brettern und ist ausserdem verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Mulden ausreicht, um Beschädigungen zu vermeiden.

Schäden auf dem Untergrund, die durch die Anweisungen des Kunden auf privaten Grundstücken oder innerhalb von Baustellen verursacht werden, sowie Schäden an den Mulden, die wegen unsachgemässer Behandlung (z. B. Herumschieben mit Baumaschinen) durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

13. Anzahlung

Bei Privat- und Neukunden kann bei der Lieferung der Mulde eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe der zu leistenden Anzahlung ist abhängig von der Grösse der Mulde sowie des Entsorgungsguts und wird vom Mitarbeiter in der Disposition festgelegt. Der Kunde wird mit der Bestellbestätigung über die Höhe der Anzahlung informiert. Der vereinbarte Betrag ist in bar bei der Lieferung der Mulde bereitzuhalten und dem Chauffeur gegen Quittung auszuhändigen. Nach Erstellung der definitiven Abrechnung wird dem Kunden der Restbetrag in Rechnung gestellt resp. der zu viel bezahlte Betrag zurückerstattet. Neu! Akonto-Zahlung auch Online möglich.

 

14. Beanstandungen

Beanstandungen, Reklamationen und Ersatzansprüche, die sich aus unseren Leistungen ergeben sollten, müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach der Durchführung der betreffenden Leistung schriftlich angemeldet werden, da diese sonst verfallen. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Berufung auf derartige Ansprüche Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder mit ihnen aufzurechnen.

 

15. Zahlungskonditionen

Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5 % p.a. fällig.